Sunday 4 May 2014

Allzeit im Einsatz und das Bundesarbeitsgericht Urteil: Schichtdienste können krank machen (ZDF Top-Thema, mit Video bericht)

Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst die Rechte von Schichtarbeitern gestärkt:

Ist ihnen die Arbeit nachts wegen Gesundheitsproblemen nicht mehr möglich, haben sie einen Anspruch darauf, tagsüber eingesetzt zu werden – und sind deswegen nicht automatisch arbeitsunfähig. 

Ohnehin haben es Schichtarbeiter oftmals schwer: 

Wechselnde Dienste und durchwachte Nächte haben Auswirkungen auf Gesundheit und soziales Leben. 

Was kann man tun, um die Belastungen in Grenzen zu halten?

Schichtarbeit bringt den Rhythmus durcheinander.
(Quelle: imago/INSADCO)
Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, bedeute dies nicht, dass er arbeitsunfähig ist, so ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. 
Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass betroffene Beschäftigte nur tagsüber eingesetzt werden.

Geklagt hatte eine Krankenschwester.

Schichtarbeit; Früh-, Spät- und Nachtdienst: 
Schichtwechsel können auf Dauer krank machen. 
Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich die Position der Schichtarbeiter gestärkt. 

Die Klägerin, eine Krankenschwester, die wegen einer Erkrankung schläfrig machende Medikamente nehmen muss, die Nachteinsätze unmöglich machen, sei weder so krank, dass sie arbeitsunfähig sei, noch sei ihr die Arbeitsleistung unmöglich geworden, begründeten die Richter das Urteil. 
Vielmehr könne sie alle Tätigkeiten einer Krankenschwester ausüben, nur eben nicht nachts. 

Das Krankenhaus müsse bei Schichteinteilung auf diesen Umstand Rücksicht nehmen. 
Dies sei angesichts der Betriebsgröße mit rund 2000 Beschäftigten zumutbar.

Wegweisende Wirkung Der Richterspruch stieß bei Arbeitsrechtlern und Gewerkschaften auf Zuspruch, denn ab sofort müssen die Arbeitgeber die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten wahrnehmen und die Tätigkeit entsprechend ausgestalten, so eine Sprecherin der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Christoph Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bestätigt die Signalwirkung des Urteils: „Arbeitgeber müssen künftig noch mehr Rücksicht auf Arbeitnehmer nehmen und sie so einsetzen, wie sie arbeiten können“. 

Dies sei nicht nur im Pflegebereich relevant, sondern auch für andere Schichtarbeiter, etwa in der Montage oder bei Taxifahrern. 

Allerdings müsse es dem Arbeitgeber zumutbar sein, die Arbeitspläne entsprechend abzuändern. 
„Ist dies nicht möglich, muss der Arbeitgeber dies belegen können“, ergänzt Burgmer. 

Denkbar sei auch, dass beispielsweise besondere Qualifikationen einen Einsatz außerhalb des bestehenden Arbeitszeitsystems unmöglich machen.

Nachtarbeit begrenzt

Länger, später, zu jeder Tages- und Nachtzeit: 
  • Rund 50 Prozent der Beschäftigten arbeiten auch jenseits der normalen Dienstzeiten, zehn Prozent müssen auch nachts Dienst schieben. 
  • Wann und wie lange gearbeitet wird, bestimmen die Tarifpartner. 
  • Der gesetzliche Rahmen ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. 
  • Grundsätzlich ist die Nachtarbeit auf acht Stunden begrenzt, sie kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn die Mehrarbeit innerhalb von vier Wochen abgegolten wird.
Gesund trotz Schichtarbeit „Wer nachts arbeitet, kämpft gegen den natürlichen biologischen Rhythmus an“, beschreibt Frank Brenscheidt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) das Problem.
Die Folgen sind unter anderem:
  • Schlafstörungen
  • Störungen des Verdauungssystems
  • Nervosität
  • Reizbarkeit
Auch wenn der Rhythmus durch den Schichtdienst durch einander gebracht ist, sollte man im Rahmen der Möglichkeiten regelmäßige Schlafphasen fest einplanen: 
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie eine Hauptschlafphase von mindestens vier Stunden haben. 
  • Vereinbaren Sie tagsüber keine Termine, die Ihre Tag-Schlafphasen einschränken oder durcheinanderbringen. 
  • Verzichten Sie auf Kaffee, Alkohol und Schlafmittel. 
  • Nach der letzten Nachtschicht sollten Sie so schnell wie möglich wieder zum normalen Tag-Nacht-Rhythmus übergehen.
Schichten einteilen

Wer nachts zur Schicht gehen muss, kann sich vorher arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. 
Die Einteilung der Schichten sollte möglichst nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen, damit sich die Belastung in Grenzen hält:
  • Demnach sollte ein Mitarbeiter nicht mehr als zwei bis drei Nächte hintereinander eingesetzt werden. 
  • Bei Wechselschichten ist eine Abfolge von früh nach spät (Frühdienst – Spätdienst – Nachtdienst) sinnvoll, um den Rhythmus nicht durch ungünstige Schichtwechsel zusätzlich zu belasten. 
  • Freizeitblöcke sollten möglichst aufs Wochenende gelegt werden.
  • Leicht und regelmäßig essen Wichtig ist auch regelmäßiges Essen. 
  • Planen Sie mindestens drei – besser sogar fünf kleine – Mahlzeiten ein. 
Auch wenn man hungrig von der Schicht kommt: 
  • Vor dem Schlafen sollte man keine schweren Mahlzeiten mehr verdrücken. 
  • Achten Sie außerdem darauf, ausreichend zu trinken. 
Essen Sie nach Möglichkeit in Gesellschaft: 
  • sowohl in den Schichtpausen auf der Arbeit – zum Beispiel mit Kollegen im Pausenraum – als auch zu Hause – mit der Familie statt alleine vor dem Fernseher.
  • Vor der Nachtschicht empfiehlt sich ein leichtes Abendessen, vor dem biologischen Leistungstief zwischen Mitternacht und 1:00 Uhr sollte man nochmals eine leichte warme Mahlzeit zu sich nehmen. 
  • Die Hauptmahlzeit isst der Nachtarbeiter am besten nach dem Tagschlaf.
Bewegung und Kontakte Gerade wer unregelmäßig arbeitet, sollte auf körperliche Bewegung nicht verzichten: 
  • Dass bei wechselnden Arbeitszeiten kein regelmäßiger Sportkurs besucht werden kann, sollten Sie nicht als Ausrede vorschieben.
    Die meisten Fitnessstudios bieten lange Öffnungszeiten, mit denen auch Schichtarbeiter problemlos zurechtkommen – manche sind sogar rund um die Uhr geöffnet. 
  • Wer sich lieber mit anderen zusammentut, sucht sich die Sportpartner am besten gleich in der gemeinsamen Schicht. 
Doch es muss nicht immer Sport sein: 
  • Auch Gartenarbeit ist Bewegung.
Bei der Planung von Freizeitaktivitäten müssen Schichtdienstler Kompromisse eingehen. 
Wenn die Freunde am Abend ins Kino gehen oder die Freundinnen am Sonntag einen Wellness-Tag einlegen, kann man nicht immer dabei sein. 

Diese soziale Komponente bedeute für die Schichtarbeiter erheblichen Stress und sei nicht zu unterschätzen, wie Frank Brenscheidt zu berichten weiß. 
Gerade Wochenend-Dienstler leiden besonders darunter, dass sie arbeiten müssen, während alle anderen auf Freizeit eingestellt sind. 

Experte Brenscheidt gibt zu bedenken, dass ein freier Tag unter der Woche daher nicht die gleiche Erholung bringe wie am Wochenende. 
Er rät, nicht auf Teufel komm raus Schichten zu schieben, nur um die Zulage mitzunehmen. 
„Auch wenn man in den ersten ein bis drei Jahren keine Probleme hat, kann es sein, dass mit einem Mal Beschwerden auftreten, die chronisch werden“, so Brenscheidt.

Zeit für die Familie

Besonders Familien mit Kindern stellt der Schichtdienst vor große Herausforderungen: 
  • fehlende Zeit für gemeinsame Aktivitäten, genervte Väter, die wegen Kinderlärm tagsüber nicht schlafen können, gestresste Mütter, die viele Termine alleine stemmen müssen. 
  • Die Belastungen der Schichtarbeit lassen sich sogar in höheren Scheidungsraten ablesen. 
  • Umso wichtiger ist es, Zeiten für regelmäßige gemeinsame Essens- und Gesprächszeiten sowie Ausflüge einzuplanen. 
  • Da ist manchmal ein Schichtplan für das Familienleben gefragt.


"Schichtarbeiter können sich freuen: 
Im Streit um Nachtarbeit hat das Bundesarbeitsgericht ihre Rechte erheblich gestärkt. 
Können Betroffene aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtschichten mehr leisten, haben sie Anspruch auf Einsatz am Tag. 
ZDF-Rechtsexperte Joachim Pohl spricht von einem wegweisenden Urteil."

ARTIKEL EMPFEHLUNG VON BUSINESS DOCTORS, ÖSTERREICH


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